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Veröffentlichung der neuen DIN 18516-1 hinterlüftete Außenwandbekleidungen
Rundschreiben Nr.: 074/2010
Bereich: II. Technik
10. Normen und Vorschriften
Das Deutsche Institut für Normung e.V. hat mit dem Erscheinungsdatum Juni 2010 die neue DIN 18516-1 hinterlüftete Außenwandbekleidungen veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Deutsche Institut für Normung e.V. hat mit dem Erscheinungsdatum Juni 2010 die neue „DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze“ veröffentlicht.
Die Norm gilt gemäß Anwendungsbereich für hinterlüftete Außenwandbekleidungen mit und ohne Unterkonstruktion einschließlich der Verankerungen, Verbindungen und Befestigungen. Sie gilt nicht für Außenwandbekleidungen aus kleinformatigen Elementen, die eine Fläche von ≤0,4m² und ein Gewicht ≤5kg aufweisen.
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Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Pkw wird am dem 1. Juni 2010 mit einem Festbetrag in Höhe von 330 Euro in Fortsetzung der bereits 2009 eingeführten Regelungen wieder aufgenommen. Die Förderung für PKW tritt rückwirkend für Nachrüstungen bis zum 1. Januar 2010 in Kraft. Förderfähige Diesel-PKW müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein.
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VOB 2009 tritt am 11. Juni in Kraft
Nach der Verkündigung der neuen Vergabeordnung am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt tritt die VOB 2009 nunmehr in Kraft.
Die grundlegend überarbeitete VOB/A umfasst nur noch 22 Paragraphen. Die VOB/B ist hingegen inhaltlich unverändert geblieben und hat lediglich einige redaktionelle Veränderungen erfahren. In der VOB/C wurden zahlreiche Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) überarbeitet.
Die neue VOB heißt trotz des In-Kraft-Tretens im Jahr 2010 VOB 2009, da für die Namensgebung das Datum der Veröffentlichung entscheidend ist. Interessierte Mitgliedsbetriebe können eine Kopie vom Teil B der neuen VOB in unserer Geschäftsstelle unter der Fax-Nr.: 03 31/62 30 84 anfordern.
Jan Röbke
Geschäftsführer
Brauchen wir bald polnische Dachdeckerlehrlinge in Brandenburg?
16.6.2010 Wegen des Rückgangs der Schulabgänger-Zahlen, insbesondere in Ostdeutschland, wollen Handwerksbetriebe künftig auch Lehrlinge aus dem Ausland anwerben, etwa aus Polen. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, sagte der "Bild"-Zeitung, ohne die Anwerbung junger Europäer aus den Nachbarländern werde "es nicht gehen". Sonst drohe Deutschland ein Fachkräftemangel. Schon 2009 blieben laut ZDH in Ostdeutschland weit über ein tausend Lehrstellen unbesetzt.
Nach Angaben des ZDH werden 2011 in Ostdeutschland etwa 115.000 Schulabgänger weniger erwartet als noch 2003.
Die demografische Entwicklung bedrohe sonst die Fachkräftesicherung der ostdeutschen Handwerksbetriebe. Die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss oder ohne Ausbildungsreife soll verringert werden. Dazu sei es notwendig, den Schulterschluss der Wirtschaft mit den Schulen zu ziehen.
Da diese Maßnahmen allein aber für Ostdeutschland nicht ausreichten, sollten Azubis aus dem benachbarten Polen angeworben werden, sagte Kentzler. Die Handwerkskammer Cottbus habe schon entsprechende Pläne. 2011 solle eine erste Gruppe junger Polen an einem dreimonatigen Intensivkurs zu Sprache, Kultur, Beruf und Recht teilnehmen. Anschließend würden ihnen Ausbildungsplätze im Kammerbezirk Cottbus angeboten.
Das Landesbildungszentrum des Brandenburger Dachdeckerhandwerks e. V. versucht dieser drastischen Entwicklung entgegenzuwirken. So haben wir insgesamt 10 allgemeinbildende Schulen in Potsdam angeschrieben, um im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Programms zur Berufsorientierung Schüler der oberen Klassen mit Tagespraktika in unserer Bildungsstätte den Dachdeckerberuf zu vermitteln. Leider ist der Rücklauf von den Schulen bislang gleich Null. Auch dies ist ein Zeichen dafür, dass wir mit der Nachwuchsgewinnung früher und intensiver beginnen müssen.
Viele unserer Berufsschullehrer im Dachdeckerhandwerk aus den Oberstufenzentren sind regelmäßig in den Schulen unterwegs, um für den Beruf des Dachdeckers zu werben.
Ob dies alles ausreicht, werden die Zahlen für das 1. Lehrjahr 2010 zeigen.
Wenn Sie Fragen zur Ausbildung haben oder ausbilden wollen, aber keine Lehrling finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter der Tel.-Nr. 0331/62 13 58, Fax-Nr.: 0331/62 30 84 oder per E-Mail „info@liv-dachdecker.de“.
Jan Röbke
Geschäftsführer
Praxisnaher Test von Lehrstellenbewerbern im Landesbildungszentrum
Bereits zum 3. Mal fand am 05.06.2010 im Landesbildungszentrum des Brandenburger Dachdeckerhandwerks e. V., Röhrenstraße 6, 14480 Potsdam ein Test von Lehrstellenbewerbern für das Dachdeckerhandwerk statt.
Dieser vom Landesbildungszentrum angebotene Service für ausbildende Dachdeckerbetriebe wird von interessierten Betrieben immer stärker genutzt. So fanden sich trotz besten Sommerwetters insgesamt neun Bewerber ein, um die schriftlichen und praktischen Übungen erfolgreich zu meistern.
Unter Aufsicht des Schulleiters Herrn Becher, des Lehrlingswartes der Dachdecker-Innung Potsdam DDM Ebert und dem erfahrenen Altgesellen Herrn Pitschke waren Fragen zum Allgemeinwissen, Aufgaben in Mathematik und Deutsch, aber vor allem praktische Aufgaben zu lösen. Dabei ging es um das Verständnis für Fertigkeiten wie den Bau eines funktionierenden Vogelhauses nach vorgegebenen Bauplan aber auch um das Ausprobieren typischer Dachdeckerfähigkeiten, wie Schiefer oder Biber zurichten.
Die erzielten Ergebnisse sind erfreulich. Alle Bewerber bestanden den Test. Das Landesbildungszentrum kann damit den Betrieben eine positive Empfehlung aussprechen. Insgesamt ist der Test für ausbildende Betriebe eine gute Grundlage, Fähigkeiten, Motivation ihrer Bewerber besser einzuschätzen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und bilden Sie Lehrlinge für ihren Fachkräftenachwuchs aus. Jan Röbke Geschäftsführer LBZ
Zerstörte Dächer in Mühlberg: Handwerker sind im Einsatz
Dachdeckerbetriebe unterstützen Reparaturarbeiten vor Ort
Die Aufräumarbeiten nach dem Unwetter laufen in Mühlberg an der Elbe auf Hochtouren. Zahlreiche beschädigte Gebäude und umgestürzte Bäume sind das, was von dem Unwetter am Pfingstmontag übrig geblieben ist. Viele fleißige Hände werden in der südbrandenburgischen Stadt gebraucht und auch mehrere Betriebe aus dem Kammerbezirk sind vor Ort, um unter anderem die zerstörten Dächer zu sichern. Einen Einblick in die Arbeit gibt Dachdeckermeister Jörg Zettl aus Körba.
Den zweiten Tag in dieser Woche ist der Handwerker mit seinen Mitarbeitern schon in Mühlberg im Einsatz, um die beschädigten Dächer zu sichern. "Was wir zunächst tun können, ist, die Dächer mit Folien oder Planen zu versehen, damit die Häuser vor erneuten Regenfällen geschützt sind. Die eigentlichen Reparaturarbeiten können erst erfolgen, wenn sich die Versicherungen die Schäden angesehen haben", erzählt Jörg Zettl von der gleichnamigen Zettl GmbH.
Etwa zwölf Dachdeckerbetriebe hat der Handwerker beim Durchqueren der Stadt zählen können. Viele davon stammen aus dem Elbe-Elster-Kreis, aber auch aus dem sächsischen Torgau sind Unternehmen vor Ort. "Erfreulich ist, dass es eine große Unterstützung von allen Seiten gibt, damit die Schäden so schnell wie möglich behoben werden können. Dennoch hat man im Moment den Eindruck, dass die Einwohner gern noch weitere Hilfe von Dachdeckerbetrieben aus der Region, aber auch darüber hinaus in Anspruch nehmen würden", sagt der Dachdeckermeister, der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Cottbus (HWK) für das Dachdeckerhandwerk ist.
Nach der Sicherung der Dächer wartet auf die Dachdecker in den nächsten Wochen weiterhin viel Arbeit. "Die Schäden müssen behoben werden, Dächer ausgebessert oder völlig neu gedeckt werden", so der Handwerker aus Körba.
Hintergrund:
In der HWK Cottbus sind augenblicklich 218 Dachdeckerbetriebe eingetragen. Darüber hinaus haben sich insgesamt 37 Jugendliche für eine Ausbildung in diesem Beruf entschieden. In der Lehrstellenbörse der HWK sind im Moment sieben freie Ausbildungsplätze in Dachdeckerbetrieben für das kommende Jahr gemeldet. Die Interessen des Gewerkes vertritt in Südbrandenburg die Dachdeckerinnung Cottbus, in der 82 Unternehmen organisiert sind. Innungsobermeister ist Lothar Waske aus Schwielochsee.
Quelle: Handwerkskammer Cottbus
Bundesregierung rüstet gegen Schwarzarbeit auf
Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Brandenburg begrüßt Vorhaben der Bundesregierung zur personellen Verstärkung
Gut 1800 Jahre Freiheitsstrafe wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im vergangenen Jahr wegen Schwarzarbeit verhängt. Rund 160000 Ermittlungsverfahren wurden bundesweit eingeleitet, dabei eine Schadenssumme von rund 660 Millionen Euro durch nicht bezahlte Steuern und Abgaben berechnet. Allein im Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Potsdam ist dem Staat und den Sozialkassen 2009 nachweislich ein Schaden von knapp 22 Millionen Euro entstanden.
In der Abteilung FK Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Potsdam arbeiten derzeit 95 Mitarbeiter. Die Zuständigkeit erstreckt sich von der Prignitz bis zur Elbe. Der Teil östlich von Berlin wird vom Hauptzollamt Frankfurt/Oder abgedeckt. Dort arbeiten wegen der größeren Fläche 190 Beamte beim FKS. Im vergangenen Jahr kontrollierten die Potsdamer Fahnder mehr als 9000 Personen am Arbeitsplatz, haben knapp 1000 Unternehmen besucht. Insgesamt wurden 1881 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Jahr sind es dem FKS zufolge bereits rund 700 Verfahren mit einer voraussichtlichen Schadenssumme in Höhe von 2,9 Millionen Euro.
Das Bundesfinanzministerium hat der Zollverwaltung für den Bereich der FKS im Haushalt 2010 150 neue Planstellen zuerkannt. Darüber hinaus wird die FKS für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 um je 100 Planstellen verstärkt. Dies teilte Ministeriumssprecher Tobias Romeis mit.
Der Landesinnungsverband hat schon seit Jahren einen heißen Draht zum Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Anzeigen unserer Dachdeckerbetriebe werden per Telefon/Fax oder E-Mail angenommen, unverzüglich an das Hauptzollamt weitergeleitet und vertraulich behandelt.
Wir können auch am Wochenende Ermittlungen beauftragen, denn oft spielt der Zeitfaktor eine wichtige Rolle.
Deshalb helfen Sie mit, mit uns die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Nutzen Sie das Meldeformblatt, das Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LANDESINNUNGSVERBAND DES DACHDECKERHANDWERKS BRANDENBURG
Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern
Zum 1. Juni 2010 wird die Förderung der Rußpartikelfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw wieder aufgenommen, zudem tritt die erstmalige Förderung der Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (Diesel) bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse in Kraft.
Ganzes Dokument zur Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern hier lesen.
Bauvertragsrecht
Dokument mit Urteilen zum Bauvertragsrecht downloaden.
Wahl des Vorstandes des Landesinnungsverbandes des Brandenburger Dachdeckerhandwerks
Brief an alle Innungsmitglieder zum Download.
Vergütung für (nicht notwendige) Zusatzleistungen
Bei der Abwicklung von Bauverträgen ergibt es sich häufig, dass die Auftraggeberseite Leistungen wünscht, welche im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind.
Weitere Erläuterungen herunterladen.
Steigende Beiträge bei der BG Bau belasten unsere Betriebe
Trotz eines Betrages von 233,2 Mio. Euro, den die BG Bau aufgrund des Überaltlastenausgleichs erhalten hat, sank der Beitragssatz 2009 gegenüber dem Vorschussbeitragssatz gerade mal um 0,32 Prozentpunkte.
Nach Angaben des ZVDH ist eine deutliche Senkung der Beiträge durch steigende Gehalts-, Lohn-, Bezüge- und Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst verhindert worden. Weitere Ursache soll die Rentenerhöhung um 2,42% sowie eine 10%ige Steigerung der anerkannten Fälle von Berufskrankheiten gegenüber dem Jahr 2009 sein. Für das Jahr 2010 ist bereits wieder eine Steigerung zu verzeichnen.
Schwerbehinderten Urlaub verfällt bei längerer Krankheit nicht
Auch der fünftägige Zusatzurlaub von Schwerbehinderten, die langzeiterkrankt sind, verfällt am 31. März des Folgejahres nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 23. März entschieden (Az.: 9 AZR 128/09).
Komplettes Erläuterungen herunterladen.
Neuer Meisterprüfungsausschuss vom Wirtschaftsministerium bestätigt
Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat den neu konstituierten Meisterprüfungsausschuss des Landesinnungsverbandes mit Schreiben vom 18.05.2010 bestätigt.
Die Mitgliederliste des Meisterprüfungsausschusses gibt es hier zum Download.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch Anfang 2011 ein Meistervorbereitungskurs in Teilzeitform im Landesbildungszentrum des Brandenburger Dachdeckerhandwerks e. V., Röhrenstraße 6 in 14480 Potsdam stattfinden wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk in Kraft
Nach langem Hin und Herr ist die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.03.2010 am 18.03.2010 veröffentlichet worden und ist seit dem 19. März 2010 in Kraft. damit ist seit diesen Tage ein einheitlicher Mindestlohn von EUR 10,60 für alle gewerbliche Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk zu zahlen. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöht er sich auf EUR 10,80. Die Mindestlohn-Verordnung läuft nur bis zum 31.12.2011.
Der Landesinnungsverband hatte sich vehement gegen eine weitere Erhöhung des Mindestlohns eingesetzt. In Abstimmung mit den Landesinnungsverbänden hatte die Innung Cottbus an den Tarifausschuss des Bundesverbandes der Arbeitgeber und an das Bundesministerium für Arbeit geschrieben mit der Aufforderung sich für eine Begrenzung des Mindestlohnes einzusetzen. Die Maßnahmen hatten insoweit Erfolg, als dass der Mindestlohn von EUR 10,60 nicht rückwirkend, sondern erst seit dem 19.03.2010 gilt und auch nur für zwei Jahre.
Die Mindestlohnverordnung ist auf Seite 1046 im Bundesanzeiger abgedruckt.
Interpretation des Merkblattes für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen zum Thema Zusatzmaßnahme unter der Konterlatte - ergänzende Informationen
Das Rundschreiben 11/2010 vom 22.01.2010 liegt zwischenzeitlich auch der Herstellerindustrie vor und führt insbesondere getrieben durch werbliche Aussagen zu Fehlinterpretationen. Hierzu wurden und werden eine Vielzahl von Fragestellungen an uns herangetragen, die in diesem Dokument (PDF)
auszugsweise beantwortet werden.
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung
Um im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll.
Hier können Sie die Anfrage und deren Antwort herunterladen.
Auswahl unserer Innungsbetriebe vertritt den Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Brandenburg im Brandenburg-CUP
Der Brandenburg-CUP der Bürgschaftsbank Brandenburg ist vor allem bei vielen Banken schon eine feste Adresse. Denn es werden an diesem Tag nicht nur Kart-Rennen gefahren, sondern auch viele Kontakte mit dem Handwerk geknüpft und aufgefrischt. Deshalb fährt seit 2009 auch eine Auswahl rennbegeisterter Dachdeckermeister mit und zeigt mit ihren Rennanzügen Flagge. Die Bürgschaftsbank Brandenburg bietet den Dachdeckerbetrieben eine Vielzahl von Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung von Finanzen durch die Hausbank. Der LIV ist im Verwaltungsrat der Bürgschaftsbank Brandenburg vertreten und sorgt dafür, dass Bürgschaften, Kredite und Beteiligungen auch da ankommen wo Sie gebraucht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.
Fachunternehmererklärung
zur Änderung von Außenbauteilen im Bereich von Dach und Wand
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Rundschreiben Nr.: 054/2010
Bereich: IV. Wirtschaft
1. Betriebswirtschaft - Unternehmensführung
Neues Finanzierungsprogramm für KMU
Von den Bürgschaftsbanken wurde gemeinsam mit den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ein neues Kombiprodukt zur Liquiditätssicherung von KMU aufgelegt.
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Rundschreiben Nr.: 019/2010
Bereich: V. Recht
5. Verschiedene Rechtsgebiete
Fahrpersonalverordnung – Ausnahmeregelung und neues Formblatt
Wir informieren über eine Erweiterung der Ausnahmeregelung der Aufzeichnungspflichten sowie ein von der EU herausgegebenes neues Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage.
Fahrpersonalverordnung
Anlage 1 Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 Fahrpersonalverordnung
Rundschreiben Nr.: 211/2009
Bereich: VI. Materialgarantien
1. Grundsätzliches zu Gewährleistung und Garantie
ZVDH-Materialgarantien - Infoschrift für Betriebe
Sachstand Materialgarantien des ZVDH
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
ZVDH-Materialgarantien_Sachstand
Anlage_ZVDH-Info_Materialgarantien
Winterschäden an Dächern
Winterschäden - Aktuelle Wettersituation verursacht vermehrt Winterschäden an Dächern
Aktuelle Schneelastnormen gelten erst seit 2005. Bei Einhaltung der Fachregeln ist der Dachdecker in der Regel auf der sicheren Seite. Bei nicht geregelten Details kann Rechtslage komplex sein.
Hier gesamtes Dokument lesen...
Sturmschaden, Versicherungsansprüche und Wartungspflichten des Hauseigentümers
Bei einem Sturm wird die Kaminabdeckplatte eines Mehrfamilienhauses abgerissen und beschädigt ein parkendes Auto. Wer kommt für den Schaden an Haus und Auto auf?
Rundschreiben 041/2010: Befreiung von der Buchführungspflicht
Unternehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Der ZDH stellt zu diesem Thema einen Informationsflyer zur Verfügung.
Befreiung von der Buchfpührungspflicht
Infoflyer "Befreiung von der Buchfpührungspflicht"
Kommentar zu Auslegungsfragen zur EnEV 2009 nach derzeitigem Stand der Bewertungen
Was bedeutet "Bauteilfläche" bezogen auf das Dach?
Zur Bauteilfläche Dach zählen alle Dachflächen derselben Kategorie, z.B. Flachdächer, welche zur energetischen Gebäudehülle beitragen. Also nicht Dachflächen, welche über unbeheizten Gebäudeteilen angeordnet sind.....
Hier gesamtes Dokument herunterladen.
Rundschreiben Nr. 040/2010
Bereich:
V. Recht
2. Bau- und Vergaberecht
Schwerer Mangel allein kein Indiz für Organisationsverschulden und damit verlängerte Verjährungsfristen
Rundschreiben Nr. 039/2010
Bereich:
I. Tarif- und Sozialpolitik
1. Einkommenspolitik
AVE des neuen Mindestlohn-Tarifvertrags im Dachdeckerhandwerk
Downloads:
AVE des neuen Mindeslohn-Tarifvertrags im Dachdeckerhandwerk
Anlage AVE des neuen Mindeslohn-Tarifvertrags
Rundschreiben Nr.: 207/2009
Bereich: V. Recht
1. Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
ELENA-Verfahren - Arbeitgeberpflichten ab 1. Januar 2010
Zusammenfassende Informationen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA). Beschäftigte sind ab 2010 auf die Übermittlung und ihren Anspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten auf der Entgeltbescheinigung hinzuweisen.
1. rs091202 207 ELENA-Verfahren - Arbeitgeberpflichten ab 1. Januar 2010.doc
2. rs091202 207 Anlage 1 ELENA-Verfahren - Pflichthinweis auf der Entgeltbescheinigung.doc
3. rs091202 207 Anlage 2 ELENA-Verfahren - Fragen und Antworten Kurzversion.doc
4. rs091202 207 Anlage 3 ELENA-Verfahren - Fragen und Antworten Langversion.pdf



